Anträge Schulkostenbeihilfe und Kindergeld Plus

Die Einreichung der beiden Anträge ist nur mehr online möglich!

Fördervoraussetzung ist der Hauptwohnsitz des Fördernehmers/der Fördernehmerin in Tirol. Beiden Anträgen ist eine aktuelle Haushaltsbestätigung der Wohnsitzgemeinde anzuschließen. Die Kosten hierfür belaufen sich auf € 2,10.

Schulkostenbeihilfe

Die Förderung "Schulkostenbeihilfe" ersetzt die Förderung "Schulstarthilfe", die mit 31.12.2021 beendet wurde. Im Zuge des Anti-Teuerungspaketes des Landes Tirol wird mit 01.09.2022 die "Einkommensgrenze II" angehoben. 

Ziel der Förderung ist, einkommensschwache Familien durch einen Beitrag zu den Kosten, die im Zusammenhang mit dem Schulbesuch eines Kindes im Pflichtschulalter anfallen, finanziell zu unterstützen. 

Für die Kosten, die im Zusammenhang mit dem Schulbesuch entstehen, wird pro Kind, je nach Einkommensgrenze, ein einmaliger, nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt.

Die Höhe der Förderung beträgt:

  • 200,00 unterhalb der Einkommensgrenze „I“
  • 150,00 zwischen der Einkommensgrenze „I“ und „II“

Die Förderung wird pro Kind und Kalenderjahr einmal gewährt. 

Förderanträge sind vom 01.01. bis 31.12. eines Kalenderjahres mittels Online-Formular einzubringen. 

Online-Formular

Information zur Schulkostenbeihilfe

Richtlinie Schulkostenbeihilfe - ab 01.09.2022

Kindergeld Plus