Die Förderung "Schulkostenbeihilfe" ersetzt die Förderung "Schulstarthilfe", die mit 31.12.2021 beendet wurde. Im Zuge des Anti-Teuerungspaketes des Landes Tirol wird mit 01.09.2022 die "Einkommensgrenze II" angehoben.
Ziel der Förderung ist, einkommensschwache Familien durch einen Beitrag zu den Kosten, die im Zusammenhang mit dem Schulbesuch eines Kindes im Pflichtschulalter anfallen, finanziell zu unterstützen.
Für die Kosten, die im Zusammenhang mit dem Schulbesuch entstehen, wird pro Kind, je nach Einkommensgrenze, ein einmaliger, nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt.
Die Höhe der Förderung beträgt:
- € 200,00 unterhalb der Einkommensgrenze „I“
- € 150,00 zwischen der Einkommensgrenze „I“ und „II“
Die Förderung wird pro Kind und Kalenderjahr einmal gewährt.
Förderanträge sind vom 01.01. bis 31.12. eines Kalenderjahres mittels Online-Formular einzubringen.
Online-Formular
Information zur Schulkostenbeihilfe
Richtlinie Schulkostenbeihilfe - ab 01.09.2022