Europawahlen 2014

26.03.2014 08:17

Zur Teilnahme an der Europawahl am 25. Mai 2014 sind Sie berechtigt, wenn Sie

  • am 25. Mai 2014 (Wahltag) das 16. Lebensjahr vollendet haben;
  • am Stichtag (11. März 2014) die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen, in einer österreichischen Gemeinde Ihren Hauptwohnsitz haben (in diesem Fall erfolgt eine automatische Eintragung in das für die Europawahl erstellte Wählerverzeichnis) und in Österreich nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind oder
  • als Auslandsösterreicherin oder als Auslandsösterreicher – allenfalls im Weg eines Berichtigungsverfahrens – bis zum 10. April 2014 auf Antrag in das Wählerverzeichnis einer österreichischen Gemeinde eingetragen wurden;
  • EU-Bürgerin oder EU-Bürger mit einem Hauptwohnsitz in Österreich sind, bei der Hauptwohnsitz-Gemeinde am Stichtag in die Europa-Wählerevidenz eingetragen sind und in ihrem Herkunftsmitgliedstaat ihr aktives Wahlrecht nicht verloren haben.

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Kundmachungen: