Siedlungsgebiet Brenjur & Rastweg


Siedlungsgebiet Brenjur

Der Gemeinderat von Tarrenz hat in seiner Sitzung am 05.04.2005 für das Siedlungsgebiet Brenjur folgende Festlegungen getroffen:


Allgemeines:

Der Tiroler Bodenbeschaffungsfonds hat im Bereich Brenjur eine Freilandfläche im Ausmaß von ca. 18.500 m² angekauft. Diese Fläche wird von der Gemeinde Tarrenz zu Wohngebiet umgewidmet, voll erschlossen und soll für die nächsten Jahre den Baulandbedarf der Gemeindebürger von Tarrenz abdecken. Der Bodenbeschaffungsfonds vergibt die Bauplätze nunmehr an Interessenten, welche von der Gemeinde Tarrenz namhaft gemacht werden.


Das Siedlungsgebiet: 

Lage:            am Brenjur- und Puitweg
Fläche:          ca. 18.500m²
Bauplätze:     insgesamt 41
privat:           12 (d.h. reserviert für die ehemaligen Grundbesitzer)                                         
öffentlich:      29
sonstiges:      Flächen für Grünanlagen Spiel- und Erholungsbereiche Wohn- und Spielstraßen


Die Bauplätze: 

allg. Bebauungsplan: vorhanden
privat:                      Fläche ca. 400m²
Bauweise private:      verdichtet
öffentlich:                  Fläche zwischen 290m² und 506m²
Bauweise öffentliche:  besondere


Vergaberichtlinien:

Das Ansuchen ist in schriftlicher Form beim Gemeindeamt Tarrenz einzureichen.
Die Vergabe der Bauplätze erfolgt durch Beschluss des Gemeinderates.
Bauplätze werden vergeben an:

  • Personen die das 18. Lebensjahr vollendet haben
  • Personen die eine EU Staatsbürgerschaft besitzen.
  • Personen die mindestens 15 Jahre mit Hauptwohnsitz in der Gemeinde Tarrenz ansässig sind und den Hauptwohnsitz zwischenzeitlich nicht länger als 10 Jahre abgemeldet haben.
  • Personen die nicht Eigentümer eines Wohnhauses oder einer Eigentumswohnung sind oder kein für eine Bebauung geeignetes Grundstück besitzen.
  • Personen die ein Wohnhaus (Eigentumswohnung) im Besitz ihrer Eltern zur Verfügung haben oder deren Eltern ein für eine Bebauung geeignetes Grundstück besitzen haben ausreichend zu begründen warum sie dieses nicht in Anspruch nehmen.  
  • Auf Verlangen ist für die Finanzierung des Grundstücks und des Wohngebäudes ein Nachweis zu erbringen.
  • Der Gemeinderat behält sich das Recht vor, für jede Antragstellung die notwendigen Voraussetzungen zu prüfen und demnach eine Entscheidung zu treffen, insbesondere auch in der Hinsicht, dass offensichtliche Umgehungs- oder Spekulationsabsichten ausgeschlossen werden.
  • Der Gemeinderat befindet darüber, ob die Vergaberichtlinien erfüllt sind oder nicht und behält sich in besonderen Fällen das Recht vor, einen Bauplatz auch zu vergeben, wenn diese Voraussetzungen teilweise oder gar nicht erfüllt sind.
  • Entscheidend für die Vergabe ist, dass in einer Häusergruppe ein stimmiges Mischverhältnis zwischen den verschiedenen Kulturkreisen gegeben ist. (Häusergruppen: Brenjurweg Hausnummer 27-31, 32-37, 38-43 Puitweg 21-23 und Brenjurweg 19+31)


Kosten:

Der Kaufpreis für einen Quadratmeter öffentlichen  Baugrund beträgt derzeit € 104,00.
hinzu kommen:

  • Stempelgebühren für den Kaufvertrag.
    Hinweis: Der Kaufvertrag wird vom Bodenbeschaffungsfonds kostenlos aufgesetzt.
  • Grunderwerbssteuer
  • Eintragungsgebühr Grundbuch
  • Kosten für den ergänzenden Bebauungsplan

Im Zuge des Bauverfahrens werden von Verwaltungsseite noch folgende Abgaben fällig:

  • Erschließungskosten nach dem Tiroler Verkehrsaufschließungsabgabengesetz.
  • Anschlussgebühr nach der Kanalgebührenordnung der Gemeinde Tarrenz.
  • Anschlussgebühr nach der Wasserleitungsgebührenordnung der Gemeinde Tarrenz.


Vertragsgrundlagen:

  • Mit dem Bau des Wohnhauses ist innerhalb von zwei Jahren, ab Unterfertigung des Kaufvertrages, zu beginnen.
  • Das Wohnhaus ist innerhalb von fünf Jahren, ab Unterfertigung des Kaufvertrages, bezugsfertig herzustellen.
  • Der Käufer hat für mindestens fünfzehn Jahre seinen Hauptwohnsitz zu begründen, das heißt, dass das errichtete Wohnhaus der Befriedigung des ganzjährigen Wohnbedürfnisses und Mittelpunkt der Lebensbeziehungen dienen muss.
  • Für den Fall der Nichterfüllung treten die besonderen Vereinbarungen des Verkäufers - dem Bodenbeschaffungsfond - in Bezug auf Vor- und Wiederkaufsrecht in Kraft, ausser die Veräusserung erfolgt an Personen, welche wiederum den Richtlinien entsprechen und es liegen besoders berücksichtigungswürdige Gründe (Arbeitsplatzverlegung.....) vor.
  • Die Verlegung von öffentlichen Versorgungs- und Entsorgungseinrichtungen (Wasser, Kanal, Strom, Telefon etc.) erfolgt grundsätzlich in öffentlichen Wegen und Plätzen. Sollte eine Beanspruchung privater Flächen erforderlich sein ist diese entschädigungslos zu dulden.
     

Bebauung:

Für eine Bebauung gilt folgende Vorgangsweise:

  • Der Bauwerber erstellt nach Rücksprache mit der Gemeinde ein Projekt.
  • Die Gemeinde erlässt einen entsprechenden ergänzenden Bebauungsplan.

Lage der Gemeindebauplätze           Übersichtsplan Brenjur            Gestaltungskonzept 


Baugründe am Rastweg

Die Gemeinde Tarrenz hat in Obtarrenz Rastweg Bauplätze zu vergeben. Für einen Bauplatz ist schriftlich beim Gemeindeamt Tarrenz anzusuchen. 
 
Die Vergabe erfolgt nach Gemeinderatsbeschluss, vorzugsweise an Personen die innerhalb der  letzten 10 Jahre für mind. 5 Jahre in Tarrenz Ihren Hauptwohnsitz begründet haben.
 
Die Bauplätze:             Lage:                       Tarrenz / Rastweg
                                    Freie Bauplätze:        2 (im Übersichtsplan türkis umrandet)
                                    Größe:                     312 m²
                                    Bauweise:                 besonders (Doppelhaus)
                                    Preis:                       Euro 50,00 pro m²

Lage der Gemeindebauplätze                  Datei download: PDFÜbersichtsplan Rastweg