Umstellung Gelber Sack & Einwegpfand

Wie bereits in den Medien veröffentlicht ändert sich die Mülltrennung mit Jänner 2025 und wird vereinheitlicht und verbessert, insbesondere im Hinblick auf den Gelben Sack. 

Hier sind die wichtigsten Änderungen und Hinweise:

Änderungen beim Gelben Sack 2025:

Ab 1. Jänner 2025 wird in ganz Tirol die gemischte Sammlung von Kunststoff- und Metallverpackungen eingeführt. Deshalb sollen nicht nur Kunststoffverpackungen, sondern auch Metallverpackungen in den Gelben Sack. Die Änderungen dienen dazu, mehr Materialien hochwertig zu recyceln. Aluminium ist ein wertvoller Rohstoff und soll besser zurückgewonnen werden.

Warum diese Änderungen?

Aluminium ist energieintensiv in der Herstellung, aber nahezu unendlich recycelbar. Die neue Regelung soll den Anteil des Restmülls reduzieren und mehr Materialien wiederverwerten.

Was gehört ab 2025 in den Gelben Sack? 

Aluminium

  • Metalldosen (z.B. Weißblechdosen, Konservendosen, Fischdosen, Katzenfutterdosen, Gemüsedosen, Getränkedosen ohne Pfandetikett)    
  • Alufolie, z. B. von Lebensmitteln
  • Aluminiumverpackungen (z. B. von Cremes oder Deos)
  • Kleine Gegenstände aus Aluminium (z. B. Getränkeverschlusskappen, Deckel, Verschlüsse)
  • Spachtelreine bzw. tropffreie Farb- und Lackdosen, restentleerte (druckgasfreie) Spraydosen

Leichtverpackungen

  • Kunststofffolien, Kaffee-, Vakuum- und Tiefkühlpackungen, 
  • ausgespülte Putzmittel- und Kosmetikgebinde, 
  • Verbundstoffe wie Medikamentenblister, 
  • Milch- und Saftpackungen (z.B. Tetra Pak®), 
  • Styroporverpackungen

Nicht hineingehören:

  • Stark verschmutztes Aluminium (z. B. Essensreste auf Alufolie)
  • Große Metallgegenstände (diese gehören weiterhin in den Recyclinghof)

Die Gelbe Formel veranschaulicht die gemischte SammlungDie gelbe Formel


Einwegpfand 

Ab 1. Jänner 2025 ist für Einweg-Getränkeverpackungen aus Kunststoff (PET-Flaschen) und Metall (Aluminiumdosen) ein Pfand in Höhe von 0,25 Euro zu zahlen. Dieses Pfand wird automatisch mitverrechnet. Bei Rückgabe der Getränkeverpackung erhalten Sie das Pfand zurück. 

Erkennbar sind Pfandflaschen an diesem Pfand-Symbol:

Auf dieses Pfandsymbol achtenDie gelbe Formel

Wichtig bei der Rückgabe: Die Gebinde müssen das österreichische Pfandlogo enthalten, leer sein und dürfen nicht zerdrückt sein.

Achtung! Vom Pfandsystem ausgenommen sind

  • Milch- und Milchprodukte
  • Sirupe
  • Getränkeverpackungen für Beikost und flüssige Lebensmittel, die für besondere medizinische Zwecke gedacht sind.
  • Getränke in Verbundkartons (z.B. Tetra Pak®)

Es gibt eine Übergangsfrist. Getränkeverpackungen ohne Pfandsympol dürfen noch bis 31. Dezember 2025 verkauft werden. Achten Sie daher unbedingt auf das Pfandsymbol. Getränkeverpackungen ohne Pfandsymbol können wie bisher entsorgt werden.

Weitere Informationen:

Für Rückfragen steht unser Abfallberater Christoph Doblander unter der Telefonnummer 0660 1215 175 gerne zur Verfügung.