Information des Abwasserverbands Gurgltal – Imst – Inntal:
Unsere Kläranlage ist für die Reinigung von normalem Haushaltsabwasser ausgelegt. Hochbelastete landwirtschaftliche Abwässer wie Gülle, Blut, Maische vom Schnapsbrennen oder Rückstände vom Obstpressen stellen jedoch eine massive Herausforderung dar. Diese Flüssigkeiten enthalten extrem hohe Konzentrationen an organischem Kohlenstoff, Stickstoff und Phosphor.
Wenn solche Stoffe in den Kanal gelangen, hat das weitreichende Folgen für uns alle. Die biologische Reinigungsstufe der Kläranlage wird überlastet, die Mikroorganismen sterben ab und es kommt zu Geruchsproblemen sowie Schaumbildung. Der Energieverbrauch steigt durch die notwendige zusätzliche Belüftung drastisch an, und letztendlich tragen alle Bürgerinnen und Bürger die entstehenden Mehrkosten.
Das österreichische Wasserrechtsgesetz verbietet in § 32 WRG ausdrücklich das Einleiten von Gülle oder ähnlichen Stoffen in die Kanalisation. Landwirte haften für sämtliche Schäden, die durch solche Einleitungen verursacht werden, dazu gehören Reparaturkosten, erhöhter Energieverbrauch und mögliche Strafzahlungen. Der Abwasserverband führt regelmäßig Probenahmen und Indirekteinleiterkontrollen durch, um Verstöße nachzuweisen.
Sie können aktiv zum Schutz unserer Gewässer und der Betriebssicherheit der Kläranlage beitragen. Nutzen Sie für die Entsorgung zugelassene Biogasanlagen oder Güllelager und leiten Sie keine Stall- oder Melkabwässer in den Kanal. Lagern Sie Gülle und Sickersäfte ausschließlich in dichten Behältern.
Vielen Dank für Eure Mithilfe.