Der Heizkostenzuschuss 2026 kann von 01. Mai bis 31. Oktober 2026 beantragt werden. Voraussetzung für den Heizkostenzuschuss ist ein Hauptwohnsitz in Tirol. Durch diese Entlastungsmaßnahme werden betroffene Tiroler Haushalte mit geringem Einkommen gezielt bei den Heizkosten unterstützt. Die Höhe des Heizkostenzuschusses beträgt 250 Euro.
Zuschussrechner:
https://www.tirol.gv.at/gesellschaft-soziales/soziales/heizkostenzuschuss/
Antrag online:
https://forms.tirol.gv.at/fr/tirol/242/new?empfaengerGvOuId=AT:L7:LVN:151000
FAQs | Tirol-Zuschuss
Wo erhalte ich die Antragsformulare?
- Jene Haushalte, deren Heizkostenzuschuss 2025 bewilligt wurde, erhalten im Laufe des Mai per E-Mail bzw. per Post ein Schreiben der Abteilung Soziales des Landes Tirol mit einem Antrag zugesandt.
- Für Haushalte von MindestpensionistInnen mit Bezug der Ausgleichszulage, die den Heizkostenzuschuss im Jahr 2025 erhalten haben, ist keine Antragstellung erforderlich. Diese erhalten nach amtswegiger Prüfung ein Zusageschreiben, die Auszahlung erfolgt automatisch.
- Antragsformulare erhalten Sie zudem
- online unter tirol.gv.at/heizkostenzuschuss
- beim Amt der Tiroler Landesregierung, Abteilung Soziales – Tiroler Hilfswerk, Meraner Straße 5, 6020 Innsbruck
- im Gemeindeamt Tarrenz
Nettoeinkommensgrenzen Heizkostenzuschuss:
- 1.435 Euro pro Monat für alleinstehende Personen
- 2.265 Euro pro Monat für zwei Personen
- 2.665 Euro pro Monat für drei Personen
- 2.965 Euro pro Monat für vier Personen
- + 300 Euro pro Monat für jede weitere Person
Was zählt zum Einkommen?
Beim monatlichen Einkommen sind alle Einkünfte zu berücksichtigen, die den im gemeinsamen Haushalt lebenden / gemeldeten Personen zufließen. Das monatliche Einkommen ist mit Anrechnung der Sonderzahlungen zu ermitteln (siehe Informationsblatt zur Einkommensberechnung).
Nicht anzurechnen sind: Pflegegeldbezüge, Familienbeihilfen, Wohn- und Mietzinsbeihilfen, Witwengrundrenten nach dem KOVG, Beschädigtengrundrente nach dem KOVG einschließlich der Erhöhung nach § 11 Abs. 2 und 3 KOVG, Rentenleistung nach dem Heimopferrentengesetz, erhöhte Ausgleichszulagenbezüge
Abzuziehen sind: zu leistende Unterhaltszahlungen/Alimente, soweit sie nachweislich regelmäßig bezahlt werden bzw. festgesetzt wurden.
Wie lange dauert die Bearbeitung meines Antrags?
Alle eingelangten Anträge werden schnellstmöglich abgearbeitet.
Für Haushalte von Mindestpensionistlnnen mit Bezug der Ausgleichszulage, die den Heizkostenzuschuss 2025/2026 erhalten haben, ist keine Antragstellung erforderlich. Diese erhalten nach amtswegiger Prüfung ein Zusageschreiben, die Auszahlung erfolgt automatisch ab September 2026 mit Beginn der Heizsaison.
An wen kann ich mich bei Fragen wenden?
an das Tiroler Hilfswerk – telefonisch unter 0512 508 3693 oder per E-Mail an tiroler.hilfswerk@tirol.gv.at