Meldewesen

An-, Um- und Abmeldungen

Wer in einer Wohnung Unterkunft nimmt, muss dies bei der zuständigen Meldebehörde innerhalb von 3 Werkstagen melden.

Erforderliche Dokumente:

Für die Abmeldung ist lediglich der vollständig ausgefüllte Meldezettel und ein amtlicher Lichtbildausweis (Pass, Personalausweis, Führerschein) notwendig. Für die Anmeldung und die Ummeldung zusätzlich die Unterschrift des Unterkunftgebers auf dem Meldezettel. Für jede Person muss ein eigenes Meldezettel-Formular ausgefüllt werden.

Gebühren:

An-, Um- und Abmeldungen sind gebührenfrei!

Hinweis: Wer die gesetzliche Meldepflicht nicht erfüllt, insbesondere weil eine An- oder Abmeldung überhaupt unterlassen oder vorgenommen wird, obwohl keine Unterkunftnahme erfolgt ist bzw. die Unterkunft nicht aufgegeben wurde, begeht eine Verwaltungsübertretung, die mit einer Geldstrafe bis zu 726 Euro (im Wiederholungsfall bis zu 2.180 Euro) geahndet wird. 

Meldeauskunft

Wie mache ich jemanden ausfindig? Eine Meldeauskunft kann über den Hauptwohnsitz einer anderen Person beantragt werden. Das Ansuchen kann persönlich, schriftlich oder durch eine Vertrauensperson gestellt werden.

Voraussetzung:

  • Vor- und Familienname
  • ein zusätzliches Merkmal, um die Person eindeutig identifizieren zu können (z.B. Geburtsdatum, Geburtsort oder Staatsangehörigkeit, frühere Adresse)

Erforderliche Dokumente:

  • formloser Antrag
  • amtlicher Lichtbildausweis

Gebühren:

  • für Abfragen aus dem örtlichen Melderegister: € 2,10
  • für Abfragen aus dem Zentralen Melderegister (ZMR): € 3,30
  • bei schriftlicher Antragstellung: € 14,30 (entfällt bei mündlichen Antragstellung)

Hinweis: Auskünfte von Geburtsdaten können Personen beantragen, die einen
Exekutionstitel haben.

Achtung: Es besteht für einige Personen die Möglichkeit, einen Antrag auf
Auskunftssperre zu stellen. In Frage kommen beispielsweise
Menschen, die begründete Sorge vor Racheakten geltend machen
können oder Fälle von Inkognitoadoptionen.

Meldebestätigung

Sie können für sich selbst oder für eine Person, für die Sie meldepflichtig sind (z.B. Minderjährige), eine Meldebestätigung über die aufrechte Anmeldung oder aufrechten Anmeldungen beantragen.

Als Identitätsnachweis ist ein amtlicher Lichtbildausweis vorzulegen.

Die Meldebehörde speichert alle personenbezogenen Daten der bei ihnen an- und abgemeldeten Personen im Zentralen Melderegister.

Die Meldebehörde hat auf Grund der im Melderegister enthaltenen Meldedaten auf Antrag zu bestätigen, dass, seit wann und wo der Antragsteller oder ein Mensch, für den ihn die Meldepflicht trifft, angemeldet ist.

Die Meldebestätigung erfolgt auf Grund der im Zentralen Melderegister enthaltenen Meldedaten.

Nur wenn Bedarf von dem/der Antragsteller/in nachgewiesen wird, kann die Behörde eine Meldebestätigung über frühere Meldungen ausstellen.

Gebühren:

  • für Abfragen aus dem örtlichen Melderegister: € 2,10
  • für Abfragen aus dem Zentralen Melderegister (ZMR): € 3,30
  • bei schriftlicher Antragstellung: € 14,30 (entfällt bei mündlicher Antragstellung, auch Fax- und E-Mail-Anträge gelten als schriftliche Eingabe)
  • Beilagengebühren: € 3,90 je Bogen bis maximal € 21,80
    Zusätzliche Beilagengebühren fallen nur dann an, wenn dem Antrag Beilagen angeschlossen sind
  • Zeugnisgebühr: € 14,30
    Die Zeugnisgebühr entfällt, wenn die Meldebestätigung an eine bestimmte von der Antragstellerin/dem Antragsteller verschiedene Person oder Behörde gerichtet wird - ausgenommen der Antragsteller selbst.

Ausnahme Verwaltungsabgabe: Eingaben an Verwaltungsbehörden (Finanzamt, Bezirkshauptmannschaft, Gebietskrankenkasse, Gerichte), öffentliches Fürsorgewesen (Amt der Tiroler Landesregierung), Rundfunk-, Fernsehrundfunk- und Fernsprechgebühr, Förderung des Wohnbaues und der Wohnhaussanierung, Schulstipendien, österreichische Vertretungsbehörden im Ausland (Konsulate)

Haushaltsbestätigung

Bestätigung über alle im gemeinsamen Haushalt lebenden Personen. 


Erforderliche Dokumente:

  • ein amtlicher Lichtbildausweis und
  • das Schreiben jener Stelle (Versicherung, Finanzamt, ...), welche die Bestätigung anfordert

Gebühren:

  • für Abfragen aus dem örtlichen Melderegister: € 2,10
  • bei schriftlicher Antragstellung: € 14,30 Euro (die Antragsgebühr entfällt bei mündlicher Antragstellung, auch Fax- und E-Mail-Anträge gelten als schriftliche Eingabe)

Links:

Meldezettel

Meldegesetz 1991