Die Vormerkung für eine „Gemeindewohnung“ (Wohneinheit eines gemeinnützigen Wohnbauträgers oder im Besitz der Gemeinde) erfolgt durch Antragstellung mit dem Formular "Wohnungsbewerbungsbogen", welches man in Papierform auch im Gemeindeamt erhält.
Die Vergabe erfolgt unter Berücksichtigung sozialer und familiärer Umstände.
Folgende Personen sind berechtigt, sich als Wohnungswerber vormerken zu lassen:
- volljährige österreichische Staatsbürger,
- volljährige Personen, die nach § 17a TWFG 1991 österreichischen Staatsbürgern gleichgestellt sind,
- volljährige Drittstaatenangehörige, sofern sie zum Zeitpunkt der Antragstellung im Sinne der Richtlinie 2003/109/EG langfristig aufenthaltsberechtigt sind.
Weiters muss von dem Wohnungswerber nachgewiesen werden, dass:
- seit mindestens 5 Jahren ein durchgehender Hauptwohnsitz in Tarrenz besteht oder
- früher insgesamt mindestens 15 Jahren ein ordentlicher Hauptwohnsitz in Tarrenz bestanden hat oder
- dieser aktuell in Tarrenz beschäftigt ist und mind. 5 Jahre Berufstätigkeit in Tarrenz vorweist oder
- Personen, deren Tätigkeit innerhalb der Gemeinde Tarrenz von öffentlichem Interesse ist;
und
a. die Einkommensobergrenzen nach den Richtlinien des Tiroler Wohnbauförderungsgesetzes in der jeweils gültigen Fassung nicht überschreiten und
b. dass sie keine Immobilien (egal ob in Tirol, einem anderen Bundesland oder im Ausland) besitzen dürfen bzw. diese innerhalb von 6 Monaten nach Zuteilung veräußert werden müssen.
Bewerbungen mit vollständig ausgefüllten und unterzeichneten Formularen können per Mail an gemeinde@tarrenz.gv.at gesendet, per Post übermittelt oder im Gemeindeamt Tarrenz eingereicht werden.
Formulare & Downloads:
Information Einkommensgrenze Wohnbauförderung.pdf herunterladen (0.14 MB)
Aktuelle Wohnungsvergaberichtlinien.pdf herunterladen (0.32 MB)
Wohnungsbewerbungsbogen_Tarrenz.pdf herunterladen (0.21 MB)