Standort Startseite > Bürgerservice > Verordnungen
Seit 1. Juli 2025 werden Verordnungen von Gemeindeorganen nur mehr im Rahmen des vom Bürgermeister herauszugebenden Verordnungsblattes für die Gemeinde elektronisch im RIS kundgemacht, sofern gesetzlich keine andere Kundmachungsform vorgesehen ist („authentische Kundmachung im RIS“). Im Bereich des Raumordnungsrechts werden künftig das örtliche Raumordnungskonzept und die Bebauungspläne, nicht aber der Flächenwidmungsplan im RIS kundgemacht.
Gesetzliche Ausnahmen von der authentischen RIS-Kundmachung bestehen etwa im Bereich des Notstandsrechts, wo allgemein verbindliche Anordnungen rechtswirksam z.B. mit Lautsprecherdurchsagen getroffen werden können, sowie des Straßenverkehrsrechts.
Alle Verordnungen der Gemeinde Tarrenz im RIS: Trefferliste
1 | 2| > | >|