Mietzins- und Annuitätenbeihilfe

Die Gewährung einer Mietzins- oder Annuitätenbeihilfe ist grundsätzlich nur möglich, wenn sich die zuständige Bauortgemeinde (oder eine andere gemeinnützige Institution) an der Mietzins- und Annuitätenbeihilfenaktion des Landes beteiligt und 20 % der anteiligen Kosten übernimmt. Für den Fall, dass eine Gemeinde (oder eine gemeinnützige Institution) im Einzelfall nur bereit ist, zu einer geringeren als der sich aus der geltenden Mietzins- oder Annuitätenbeihilfenregelung ergebenden Beihilfe einen anteilsmäßigen Betrag zu bezahlen, verringert sich auch die gesamte zu gewährende Beihilfe entsprechend.

Mietzins- oder Annuitätenbeihilfe kann beantragt werden, wenn der oder die AntragstellerIn mindestens 2 Jahre in der Gemeinde Tarrenz mit Hauptwohnsitz gemeldet ist bzw. von Personen, die insgesamt 15 Jahre mit Hauptwohnsitz in Tarrenz gemeldet waren..

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