Mindestsicherung

Personen, die sich in einer Notlage befinden, denen eine Notlage droht oder die eine Notlage überwunden haben und zur Sicherung des Lebensunterhaltes und der Wohnkosten Unterstützung benötigen, haben Anspruch auf Mindestsicherung.

Dazu zählen Personen, 

  • die ihren Lebensunterhalt aus eigenen Kräften und Mitteln nicht oder nicht ausreichend bestreiten können (z.B. wer keine Arbeit findet, krank ist,…) und
  • Personen, deren Einkommen unter den Mindestsicherungssätzen liegt (z.B. Lohn, Pension, Notstandshilfe, Arbeitslosen-, Krankengeld, …).

Datei herunterladen: PDF Antrag Mindestsicherung Land Tirol

Zuständig