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Personen, die sich in einer Notlage befinden, denen eine Notlage droht oder die eine Notlage überwunden haben und zur Sicherung des Lebensunterhaltes und der Wohnkosten Unterstützung benötigen, haben Anspruch auf Mindestsicherung.
Dazu zählen Personen,
Antrag Mindestsicherung Land Tirol