Solarförderung

Der Gemeinderat der Gemeinde Tarrenz hat in seiner Sitzung vom 13.09.2004 für die Errichtung von Solaranlagen folgende Förderungsrichtlinien beschlossen:

Gefördert wird die Errichtung von thermischen Solaranlagen für Wohnungen, Wohnhäuser u. Gewerbebetriebe im Gemeindegebiet von Tarrenz.

  • Die Förderungsrichtlinien entsprechen jenen der Wohnbauförderung.
  • Die Förderung beträgt € 30,00 je m² Kollektorfläche, maximale Förderung € 350,00
  • Die Förderung ist bei der Gemeinde Tarrenz schriftlich zu beantragen.


An Unterlagen sind vorzulegen:

  • Zusage, dass für die Anlage eine Förderung im Rahmen der Wohnbauförderung gewährt wird.
  • Sofern nach der TBO 1998 erforderlich: Baubehördliche Bewilligung bzw. Zusage.

Die Auszahlung erfolgt nach Fertigstellung der Anlage (Endabrechnung der Wohnbauförderung)

Die Förderungsaktion beginnt am 01. Jänner 2005

Für Gewerbebetriebe gelten die obigen Richtlinien mit der Maßgabe, dass bei Betrieben die Bestimmungen der Wohnbauförderung keine Anwendung finden (Pkt. 2 u. Pkt. 4 lit.a).

 

Zuständig

Formulare

Zuständigkeiten