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Der Gemeinderat der Gemeinde Tarrenz hat in seiner Sitzung vom 13.09.2004 für die Errichtung von Solaranlagen folgende Förderungsrichtlinien beschlossen:
Gefördert wird die Errichtung von thermischen Solaranlagen für Wohnungen, Wohnhäuser u. Gewerbebetriebe im Gemeindegebiet von Tarrenz.
An Unterlagen sind vorzulegen:
Die Auszahlung erfolgt nach Fertigstellung der Anlage (Endabrechnung der Wohnbauförderung)
Die Förderungsaktion beginnt am 01. Jänner 2005
Für Gewerbebetriebe gelten die obigen Richtlinien mit der Maßgabe, dass bei Betrieben die Bestimmungen der Wohnbauförderung keine Anwendung finden (Pkt. 2 u. Pkt. 4 lit.a).