Stellenausschreibung Waldaufseher

24.05.2022 15:28

In der Gemeinde Tarrenz ist mit 01.02.2023 die Stelle einer Gemeindewaldaufseherin oder eines Gemeindewaldaufsehers zu besetzen.

Folgende Bewerbungsvoraussetzungen sind zu erfüllen:

  • für Bewerber: abgeleisteter Grundwehrdienst oder Wehrersatzdienst
  • Nachweis einer ärztlichen Untersuchung über körperliche und geistige Eignung sowie Belastbarkeit; pro Stunde sollen im freien Gelände im Aufstieg 500 Höhenmeter bewältigt werden können.
  • Positiv abgeschlossene Berufsausbildung (Gesellenbrief, Facharbeiterbrief) oder Matura, NQR 4 (Nationaler Qualifikationsrahmen Österreich, Niveau IV)
  • EDV-Kenntnisse und -Fertigkeiten auf dem Niveau „ECDL-Standard“ oder solche, die diesem Niveau entsprechen
  • einwandfreier Leumund
  • Führerschein B (Klasse C, E, F wünschenswert)

Wir freuen uns auf Ihre schriftliche Bewerbung mit den entsprechenden Unterlagen wie Lebenslauf, Zeugnisse und Nachweise über bisherige Tätigkeiten und Ausbildungen. Die Bewerbung ist bis spätestens 31.08.2022 beim Gemeindeamt Tarrenz oder per E-Mail an gemeinde@tarrenz.tirol.gv.at einzubringen.

Anstellungsvoraussetzungen

Sie schließen den Ausbildungslehrgang für Waldaufseher positiv ab oder weisen eine abgeschlossene Ausbildung als Waldaufseherin / Waldaufseher oder Forstwartin / Forstwart oder höher nach. Der Lehrgang findet voraussichtlich vom 01.03.2023 bis 29.02.2024 in der Lehranstalt Rotholz statt.

Die Tätigkeit als Waldaufseherin oder Waldaufseher umfasst alle Aufgaben und Pflichten, die in § 6 und § 7 der Tiroler Waldordnung 2005 i.d.g.F. sowie in der 79. Verordnung des Landeshauptmannes vom 17. Nov. 2005 über die Dienstanweisung für Gemeindewaldaufseher beschrieben sind.

Als Waldaufseherin oder Waldaufseher stehen Sie täglich in Kontakt mit Menschen, beraten sie und finden gemeinsame Lösungen. Daher legen wir auf Ihre kommunikativen Fähigkeiten und hilfreiche persönliche Eigenschaften großen Wert. Sie treten selbstbewusst und überzeugend auf.

Das Beschäftigungsausmaß beträgt 100 % (40 Wochenstunden). Ihre Entlohnung richtet sich nach dem Kollektivvertrag für Waldaufseher und beträgt im 1. und 2. Berufsjahr brutto € 2.662,00. Die Entlohnung kann sich durch anrechenbare Beschäftigungszeiten lt. Kollektivvertrag erhöhen.

Als Arbeitsbeginn ist voraussichtlich der 01.02.2023 vorgesehen.

Bürgermeister
Stefan Rueland