Tirol Zuschuss 2023

01.04.2023 17:19

Der Tirol-Zuschuss setzt sich aus dem Heiz- und Wohnkostenzuschuss 2023 zusammen. Durch diese Entlastungsmaßnahme werden betroffene Tiroler Haushalte mit geringem und mittlerem Einkommen gezielt bei den Wohn-, Heiz- und Energiekosten unterstützt. Der Tirol-Zuschuss kann zwischen dem 1. April bis 31. Oktober 2023 beantragt werden.

Wichtiger Hinweis: Wenn Ihnen der Heizkosten- oder Energiekostenzuschuss 2022 ausgezahlt wurde bzw. Ihnen dieser im Rahmen der laufenden Antragsfrist bis 31. März noch bewilligt wird, bekommen Sie ein personalisiertes Schreiben bzw. einen Folgeantrag zugeschickt – dieser muss samt der ausgefüllten Datenschutzerklärung an das Land Tirol retourniert werden. Auch an Haushalte von MindestsicherungsbezieherInnen wird ein Formular zum Wohnkostenzuschuss zugeschickt, dass ausgefüllt und anschließend an das Land Tirol retourniert werden muss.

Somit müssen auch MindestpensionistInnen heuer gesondert den Antrag stellen. Die Förderung wird nicht mehr automatisch über die Gemeinde abgewickelt.

Wir sind aber wie immer gerne beim Ausfüllen des Formulars behilflich - einfach im Gemeindeamt vorbeikommen!

Heizkostenzuschuss

Höhe Heizkostenzuschuss: 250 Euro

Nicht bezugsberechtigt sind Personen, die zum Zeitpunkt der Antragstellung eine laufende Mindestsicherungs- bzw. Grundversorgungsleistung beziehen sowie BewohnerInnen von Wohn- und Pflegeheimen, Behinderteneinrichtungen oder SchülerInnen- und StudentInnenheimen

Nettoeinkommensgrenzen Heizkostenzuschuss:

  • 1.100 Euro pro Monat für alleinstehende Personen
  • 1.700 Euro pro Monat für Ehepaare und Lebens- und Wohngemeinschaften
  • 450 Euro pro Monat für jede weitere Person

Wohnkostenzuschuss

Höhe Wohnkostenzuschuss: ab 250 Euro (Höhe ist abhängig von Einkommen und Haushaltsgröße)

  • Auch MindestsicherungsbezieherInnen sind zuschussberechtigt, eine gesonderte Antragstellung ist nicht erforderlich, Sie erhalten amtswegig ein Antragsformular übermittelt
  • Nicht bezugsberechtigt sind BezieherInnen einer Grundversorgungsleistung
  • Nicht bezugsberechtigt sind BewohnerInnen von Wohn- und Pflegeheimen, Behinderteneinrichtungen oder SchülerInnen- und StudentInnenheimen.

Nettoeinkommensgrenzen Wohnkostenzuschuss

Die Höhe der Förderung für den Haushalt ist abhängig von Einkommen und Haushaltsgröße. Die Höhe richtet sich nach den nachstehend angeführten Einkommensobergrenzen:

Einkommensgrenze I

  • 1.100 Euro pro Monat für alleinstehende Personen
  • 1.700 Euro pro Monat für Ehepaare und Lebens- und Wohngemeinschaften
  • 450 Euro pro Monat für jede weitere Person (Die Landesregierung hat in ihrer Sitzung vom 11. April 2023 eine Erhöhung der Einkommensobergrenzen beim Wohnkostenzuschuss 2023 beschlossen hat. Für alle weiteren Personen im Haushalt (ab 3 Personen) wird der Richtsatz in allen Einkommensgrenzen (Wohnkostenzuschuss I, II, III) auf € 450,00 erhöht

Die Höhe des Wohnkostenzuschusses I (Einkommensgrenze I) beträgt einmalig:

PersonenanzahlZuschusshöhe
1350 Euro
2450 Euro
weitere PersonenErhöhung um je 100 Euro

Einkommensgrenze II

  • 1.500 Euro pro Monat für alleinstehende Personen
  • 2.200 Euro pro Monat für Ehepaare und Lebens- und Wohngemeinschaften
  • 450 Euro pro Monat für jede weitere Person

Die Höhe des Wohnkostenzuschusses II (Einkommensgrenze II) beträgt einmalig:

PersonenanzahlZuschusshöhe
1300 Euro
2375 Euro
weitere PersonenErhöhung um je 75 Euro

Einkommensgrenze III

  • 2.000 Euro pro Monat für alleinstehende Personen
  • 2.800 Euro pro Monat für Ehepaare und Lebens- und Wohngemeinschaften
  • 450 Euro pro Monat für jede weitere Person

Die Höhe des Wohnkostenzuschusses III (Einkommensgrenze III) beträgt einmalig:

PersonenanzahlZuschusshöhe
1250 Euro
2300 Euro
weitere PersonenErhöhung um je 50 Euro

 Weitere Informationen und alle Formulare auf der Homepage vom Land Tirol!