Höhe Wohnkostenzuschuss: ab 250 Euro (Höhe ist abhängig von Einkommen und Haushaltsgröße)
- Auch MindestsicherungsbezieherInnen sind zuschussberechtigt, eine gesonderte Antragstellung ist nicht erforderlich, Sie erhalten amtswegig ein Antragsformular übermittelt
- Nicht bezugsberechtigt sind BezieherInnen einer Grundversorgungsleistung
- Nicht bezugsberechtigt sind BewohnerInnen von Wohn- und Pflegeheimen, Behinderteneinrichtungen oder SchülerInnen- und StudentInnenheimen.
Nettoeinkommensgrenzen Wohnkostenzuschuss
Die Höhe der Förderung für den Haushalt ist abhängig von Einkommen und Haushaltsgröße. Die Höhe richtet sich nach den nachstehend angeführten Einkommensobergrenzen:
Einkommensgrenze I
- 1.200 Euro pro Monat für alleinstehende Personen
- 1.900 Euro pro Monat für Ehepaare und Lebens- und Wohngemeinschaften
- 500 Euro pro Monat für jede weitere Person
Die Höhe des Wohnkostenzuschusses I (Einkommensgrenze I) beträgt einmalig:
Personenanzahl | Zuschusshöhe |
---|
1 | 350 Euro |
2 | 450 Euro |
weitere Personen | Erhöhung um je 100 Euro |
Einkommensgrenze II
- 1.700 Euro pro Monat für alleinstehende Personen
- 2.400 Euro pro Monat für Ehepaare und Lebens- und Wohngemeinschaften
- 500 Euro pro Monat für jede weitere Person
Die Höhe des Wohnkostenzuschusses II (Einkommensgrenze II) beträgt einmalig:
Personenanzahl | Zuschusshöhe |
---|
1 | 300 Euro |
2 | 375 Euro |
weitere Personen | Erhöhung um je 75 Euro |
Einkommensgrenze III
- 2.200 Euro pro Monat für alleinstehende Personen
- 3.100 Euro pro Monat für Ehepaare und Lebens- und Wohngemeinschaften
- 500 Euro pro Monat für jede weitere Person
Die Höhe des Wohnkostenzuschusses III (Einkommensgrenze III) beträgt einmalig:
Personenanzahl | Zuschusshöhe |
---|
1 | 250 Euro |
2 | 300 Euro |
weitere Personen | Erhöhung um je 50 Euro |
Weitere Informationen und alle Formulare auf der Homepage vom Land Tirol!
Wir sind aber wie immer gerne beim Ausfüllen des Formulars behilflich - einfach im Gemeindeamt vorbeikommen!