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Bei sozialer und/oder körperlicher Hilfsbedürftigkeit kann eine Befreiung von den Rundfunkgebühren beantragt werden.
Aber auch die Zuschussleistung zum Fernsprechentgelt (ehemals Befreiung von der Telefongrundgebühr) und die Befreiung von der Ökostrompauschale wird über die GIS Gebühren Info Service GmbH durchgeführt.
Viele Bürger wissen nicht, dass man sich von den Rundfunkgebühren befreien lassen kann, genauso wie von der Ökostrompauschale. Mit einer Befreiung sparen sich ÖsterreicherInnen einen dreistelligen Eurobetrag jährlich.
Informationen zur Befreiung der Ökostrompauschale
Informationen zu den Rundfunkgebühren
Befreiungs-Rechner GIS Gebühren