Getrennte Vorschreibungen privat- und öffentlich-rechtliche Abgaben

18.01.2016 00:15

Vorschreibungen sind, wie Ihnen vielleicht schon bei der letzten Vorschreibung aufgefallen ist, von der Gemeinde in getrennter Form vorzunehmen. Eine Vorschreibung für Grundsteuer und privatrechtliche Abgaben sowie eine zweite Vorschreibung für öffentlich rechtliche Abgaben (Wasser, Kanal, Müll, Waldumlage, Hundesteuer usw.). Das heißt, Haushalte erhalten ab sofort jeweils 2 Vorschreibungen gleichzeitig von der Gemeinde. Dies ist keine Idee unserer Gemeindeverwaltung oder der Gemeindepolitik, sondern ist aufgrund der Einführung der Verwaltungsgerichtbarkeit von allen österreichischen Gemeinden umzusetzen.

Weiters wird darauf hingewiesen, dass künftig aufgrund der neuen Gesetzeslage alle Bescheide nur an die jeweiligen Eigentümer ausgestellt werden können.

Elektronische Zustellung

Um die Umwelt zu entlasten und Geld zu sparen bieten wir gerne den Service für die elektronische Zustellung an. Den einmaligen Anmeldevorgang finden sie auf unserer Homepage www.tarrenz.at unter dem Punkt E-Government. Nach der Registrierung werden Ihnen die Vorschreibungen elektronisch zugestellt.

Bankeinzug

Gerne können Sie auch unser Bankeinzugs-Service nutzen. Die Rechnungen werden pünktlich zur Fälligkeit abgebucht und es entstehen keine zusätzlichen Kosten (Mahnspesen), falls die Zahlung vergessen wird. Sie können das Formular bei uns im Gemeindeamt oder auf unserer Homepage ausfüllen.