Bundespräsidentenwahl 2016 Wiederholung zweiter Wahlgang

26.09.2016 14:00

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ACHTUNG: Bitte nehmen Sie unbedingt ein amtliches Ausweisdokument (Führerschein, Reisepass, Personalausweis) und die amtliche Wahlinformation ins Wahllokal mit! 

Was wird bei der Antragstellung benötigt?

Bei einer mündlichen Antragstellung (d.h. persönlich, nicht aber telefonisch) ein Identitätsdokument: 

  • idealerweise ein amtlicher Lichtbildausweis (z. B. Pass, Führerschein, Personalausweis)

Eine Begründung für Verhinderung, das "eigene" Wahllokal aufzusuchen, ist unerlässlich.

Bis zu welchem Zeitpunkt kann die Ausstellung einer Wahlkarte beantragt werden?

Mündlich (nicht telefonisch):

  • bis spätestens am 2. Tag vor dem Wahltag (Freitag, 02. Dezember 2016, 12.00 Uhr)

Kundmachungen: