Heizkostenzuschuss 2021

15.07.2021 07:19

Die Höhe des Heizkostenzuschusses beträgt einmalig € 250,00 pro Haushalt.

Antrags- bzw. zuschussberechtigt sind alle Personen mit aufrechten Hauptwohnsitz im Bundesland Tirol gem. § 3 TMSG.

Nichtantrags- bzw. zuschussberechtigt sind:

  • Personen, die zum Zeitpunkt der Antragstellung ein laufende Mindestsicherungs / Grundversorgungsleistung beziehen, 
  • BewohnerInnen von Wohn-und Pflegeheimen, Behinderteneinrichtungen, Schüler-und Studentenheimen

Für die Gewährung gelten folgende Netto-Einkommensgrenzen:

  • € 970,00 pro Monat für alleinstehende Personen
  • € 1.560,00 pro Monat für Ehepaare und Lebensgemeinschaften
  • € 250,00 pro Monat zusätzlich für das 1. und 2. Und
  • € 180,00 für jedes weitere im gemeinsamen Haushalt lebende unterhaltsberechtigte Kind mit Anspruch auf Familienbeihilfe
  • € 540,00 pro Monat für die erste weitere erwachsene Person im Haushalt
  • € 370,00 pro Monat für jede weitere erwachsene Person im Haushalt

Bei der Ermittlung des monatlichen Einkommens, das sind alle Einkünfte, die den im gemeinsamen Haushalt lebenden / gemeldeten Personen zufließen, berücksichtigt. Das monatliche Einkommen ist ohne Anrechnung der Sonderzahlungen (13. und 14. Gehalt) zu ermitteln. Einkommen, die nur 12 x jährlich bezogen werden (zB. Unterhalt, AMS-Bezüge, Pensionsvorschuss, Kinderbetreuungsgeld), sind auf 14 Bezüge umzurechnen.

Bei der Ermittlung des monatlichen Einkommens sind nicht anzurechnen:

  • Pflegegeldbezüge 
  • Familienbeihilfen
  • Wohn- und Mietzinsbeihilfen
  • Einkommen der minderjährigen Kinder im gemeinsamen Haushalt
  • Witwengrundrenten nach dem KOVG
  • Beschädigtengrundrente nach dem KOVG einschließlich der Erhöhung nach § 11 Abs. 2 und 3 KOVG
  • Rentenleistung nach dem Heimopferrentengesetz
  • Erhöhte Ausgleichszulage

Bei der Ermittlung des monatlichen Einkommens sind in Abzug zu bringen:

  • zu leistende Unterhaltszahlungen/Alimente, soweit sie gerichtlich festgelegt sind

Beilagen:

  • Sämtliche monatliche Einkommensnachweise aller im Haushalt gemeldeten Personen
  • Einkommen der volljährigen Kinder im gemeinsamen Haushalt

Der Antrag liegt im Gemeindeamt Tarrenz auf und kann vom 01. Juli bis 30. November 2021 eingebracht werden. Die ausgefüllten und unterschriebenen Anträge sind samt Beilagen im Gemeindeamt Tarrenz einzureichen.

ACHTUNG – Für PensionistenInnen mit Bezug der Ausgleichszulage, denen im vergangenen Jahr der Antrag auf Heizkostenzuschuss des Landes bewilligt wurde, ist eine gesonderte Antragstellung nicht erforderlich. 

Die Prüfung der Anträge und Angaben, die Entscheidung und die Auszahlung erfolgt durch das Land Tirol.